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Seit dem 27.04.2020 gilt die Mundschutzpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr.
Bei uns können Sie von nun an auch wiederverwendbare Mund- und Nasenmasken mit eingearbeitetem Nasenbügel erwerben.
Hinweis:
Bei unseren Mund- und Nasenmasken handelt es sich weder um ein Medizinprodukt noch um persönliche Schutzausrüstung.
Dennoch können Behelfsmasken dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für "social distancing" sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.